Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Danach können beide Elternteile Elternzeit nehmen, jeweils bis zu drei Jahre pro Elternteil und Kind. Diese Grundregeln helfen bei der ersten Planung. Für Ihre persönliche Situation entscheidend sind aber Ihr Arbeitsvertrag, Ihre Krankenkasse und die zuständigen Stellen. Konkrete Beträge und Berechnungen nennen wir hier bewusst nicht.
- Mutterschutz: in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten länger.
- Elternzeit: bis zu drei Jahre pro Elternteil, beide können gleichzeitig oder abwechselnd nehmen.
- Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden, in der Regel spätestens sieben Wochen vor Beginn.
- Zu Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Zuschüssen informieren Krankenkasse, Elterngeldstelle und das Familienportal des Bundes.
Mutterschutz: die Grundregeln
Der Mutterschutz soll Mutter und Kind vor Gefahren und Überlastung am Arbeitsplatz schützen. Er gilt für Arbeitnehmerinnen, in vielen Fällen auch für weitere Gruppen wie Auszubildende. Für Selbstständige gelten besondere Regeln, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen sollten.
Schutzfristen
- Vor der Geburt: In der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie das ausdrücklich möchten, und diese Entscheidung können Sie jederzeit widerrufen.
- Nach der Geburt: In der Regel acht Wochen. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot.
- Verlängerung: Bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei Geburt eines Kindes mit Behinderung verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt. Auch hier erfahren Sie die genauen Fristen bei Ihrer Krankenkasse.
Weitere Schutzvorschriften betreffen zum Beispiel Nachtarbeit, Mehrarbeit und gefährliche Tätigkeiten. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz entsprechend prüfen, sobald er von der Schwangerschaft weiß. Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum.
Wann Sie Ihren Arbeitgeber informieren
Gesetzlich ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zu informieren, sobald Sie sich sicher sind, denn der Schutz greift erst, wenn er davon weiß. Wann Sie das tun, entscheiden Sie. Viele Frauen warten bis nach den ersten Wochen. Mit der Meldung erhält der Arbeitgeber die Pflicht, Schutzmaßnahmen zu prüfen. Eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin wird in der Regel verlangt.
Elternzeit: wie sie funktioniert
Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit, um sich um das Kind zu kümmern. Sie gilt für Mütter und Väter, bei Adoption und in bestimmten Konstellationen auch für andere Bezugspersonen.
- Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre pro Kind.
- Die Elternzeit kann gemeinsam oder abwechselnd genommen werden.
- Ein Teil der Zeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch später genommen werden, bis zum Alter des Kindes, das das Gesetz vorsieht. Fragen Sie hierzu Ihre Personalabteilung.
- Während der Elternzeit kann in Teilzeit gearbeitet werden, sofern die Regeln dazu erfüllt sind.
Antrag und Fristen
Beantragen Sie die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber. In der Regel muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn dort vorliegen, wenn das Kind noch nicht drei Jahre alt ist. Geben Sie an, für welchen Zeitraum Sie die Elternzeit nehmen möchten, üblicherweise für die ersten zwei Jahre verbindlich. Bei späterer Elternzeit gelten teilweise andere Fristen.
Sprechen Sie das Thema früh mit Ihrem Arbeitgeber an. Frühe Planung erleichtert die Übergabe der Aufgaben und die Organisation von Vertretungen.
Zeitplan im Überblick
| Wann | Was ansteht |
|---|---|
| Nach Bestätigung der Schwangerschaft | Arbeitgeber informieren, wenn Sie bereit sind; Gefährdungsbeurteilung anstoßen |
| Zweites Schwangerschaftsdrittel | Elternzeit und Aufteilung mit dem Partner oder der Partnerin besprechen |
| Etwa ab der 30. Woche | Beginn von Mutterschutz klären, Bescheinigung vom Frauenarzt oder der Hebamme einholen |
| Vor der Geburt, spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit | Elternzeit schriftlich beantragen |
| Nach der Geburt | Geburtsurkunde beantragen, Elterngeld beantragen, Krankenkasse informieren |
Elterngeld und Mutterschaftsgeld
Zur finanziellen Absicherung gibt es mehrere Leistungen. Wer wie viel bekommt, hängt von Einkommen, Versicherungsstatus und Arbeitssituation ab. Deshalb nennen wir hier keine Beträge und Berechnungen, die schnell veralten.
- Mutterschaftsgeld: Eine Leistung der Krankenkasse während der Schutzfristen für gesetzlich Versicherte, ergänzt häufig durch einen Zuschuss des Arbeitgebers. Fragen Sie Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber nach den Regeln und Fristen.
- Elterngeld: Es wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt und kann in verschiedenen Varianten bezogen werden, auch in Kombination mit Teilzeit. Die Elterngeldstelle und das Familienportal des Bundes erklären die aktuellen Regeln.
- Weitere Leistungen: Kindergeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag. Informationen dazu bietet die Familienkasse.
Weil sich Regeln und Grenzen ändern können, prüfen Sie die aktuellen Bedingungen immer bei den zuständigen Stellen. Beantragen Sie Leistungen zügig, denn manche Anträge gelten nur rückwirkend für eine begrenzte Zeit.
Gut vorbereitet in die erste Zeit
Planen Sie nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Entlastung. Klären Sie, wer in den ersten Wochen kocht, einkauft oder Behördengänge übernimmt. Gerade für Wochenbett und Stillzeit ist eine tragfähige Unterstützung hilfreich. Wie Sie das Wochenbett gut vorbereiten, steht im Beitrag Wochenbett vorbereiten. Unterstützung durch eine Hebamme sollten Sie früh organisieren, mehr dazu in Hebamme finden. Wenn es um die Anschaffungen geht, hilft die Checkliste zur Erstausstattung.
Aufteilung zwischen den Eltern
Elternzeit ist ein Thema für beide Partner. Überlegen Sie früh gemeinsam, wer wann zu Hause bleibt, wie sich die Zeit sinnvoll aufteilen lässt und was das für Ihre Berufe bedeutet. Manche Familien nehmen die Zeit nacheinander, andere teilweise gleichzeitig, etwa in den ersten Wochen nach der Geburt. Auch Teilzeit während der Elternzeit ist für viele eine Lösung, um den Kontakt zum Beruf zu halten. Besprechen Sie Ihre Pläne offen mit dem Arbeitgeber, denn Absprachen zu Rückkehr, Stundenumfang und Vertretung erleichtern allen die Planung.
Notieren Sie sich alle Fristen und bewahren Sie Kopien von Anträgen und Bescheinigungen auf. So haben Sie bei Rückfragen alles zur Hand.
Häufige Fragen
Können Väter Elternzeit nehmen?
Ja. Der Anspruch gilt für beide Elternteile, auch gleichzeitig. Der Antrag läuft wie bei Müttern schriftlich über den Arbeitgeber.
Muss ich den Mutterschutz in Anspruch nehmen?
Die Schutzfrist nach der Geburt ist ein Beschäftigungsverbot und kann nicht abgelehnt werden. Vor der Geburt dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten und das auch wieder beenden.
Wo beantrage ich Elterngeld?
Bei der Elterngeldstelle, die je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist. Informationen finden Sie über das Familienportal des Bundes oder bei Ihrer Gemeinde.
Was ist mit Selbstständigen?
Für Selbstständige gelten andere Regeln, etwa bei Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und an eine Beratungsstelle.
Fazit
Mutterschutz mit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sowie bis zu drei Jahre Elternzeit pro Elternteil sind die zentralen Eckpfeiler. Beginnen Sie früh mit der Planung, sprechen Sie mit Arbeitgeber und Partnerin oder Partner und lassen Sie sich zu Leistungen bei den zuständigen Stellen beraten.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Leistungsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber und der Elterngeldstelle.



